Pressemitteilung der Koalition im Kreistag PM 03.07.2009

ViP auf Abwegen

Zu Überlegungen des Potsdamer Verkehrsbetriebes, eine Straßenbahn nach Teltow fahren zu lassen, erklären die Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU, FDP/BiK-BIT und FBB im Kreistag Potsdam-Mittelmark:

Der Verkehrsbetrieb in Potsdam (ViP) heißt Verkehrsbetrieb in Potsdam, weil er sich um den Verkehr in Potsdam kümmern soll. Das tut er Jahr für Jahr mit erheblichem Defizit, gerade auch bei der Straßenbahn. Da mag man in Potsdam durchaus auf die Idee kommen, andere, z.B. den Landkreis Potsdam-Mittelmark, über neue Streckenführungen an diesen Defiziten zu beteiligen. Es wäre ja auch nicht das erste Mal.

Gerade erst haben wir die Finanzen des Landkreises Potsdam-Mittelmark wieder auf eine solide Grundlage gestellt. Unser Landkreis ist damit zukunftsfähig, gerade auch, weil wir nicht unsere Kinder und Enkel mit Schulden belasten, die kaum noch beherrschbar sind. Auch da unterscheidet sich der Landkreis Potsdam-Mittelmark von der Landeshauptstadt Potsdam.

Natürlich geht alles schöner und besser, auch der öffentliche Personennahverkehr. Dennoch ist - gerade auch im Vergleich zu den etwas dünner besiedelten Teilen unseres Landkreises – die Region Teltow sehr gut in den ÖPNV eingebunden.

Millionenträumereien verbieten sich von selbst. Wir sichern die bestehenden Anbindungen und setzen uns ein für eine Erweiterung der S-Bahnanbindung der Region.

Für eine Straßenbahn nach Teltow haben übrigens selbst die Teltower Stadtverordneten schon vor Jahren keine Priorität gesehen.

Belzig, den 12.06.2009

  Susanne Melior, SPD-Fraktion
  Rudolf Werner, CDU-Fraktion           
  Hans-Peter Goetz, Fraktion FDP/ BiK-BIT           
  Wolfgard Preuss, FBB-Fraktion
 
Anfrage an den Landrat 11.05.2009
 
03.07.2009
Die Anfrage ist beantwortet und  liegt in der Fraktion vor.
Aus dieser Antwort ergeben sich weitere Fragen, die vielleicht mittels Akteneinsicht  zu klären sind.
Wir bleiben am Ball!

Anfrage der Fraktion FDP/BiK-BIT  an den Landrat

1.1  Ist es zutreffend, dass sich faserhaltige Materialien, die gefährliche Abfälle im Sinne des EAK darstellen (z.B. Asbest, KMF), ungeschützt auf dem Gelände befinden ?

1.2  Welche konkreten Abfälle gem. EAK in welchen Mengen sowie welche weiteren Maßnahmen beinhaltet die lt. Schreiben vom 11.06.08 erlassene Ordnungsverfügung vom 07.11.2007 konkret ?

1.3  Ist das lt. Schreiben vom 11.06.08 laufende Widerspruchsverfahren zur Ordnungsverfügung vom 07.11.2007 abgeschlossen ? Wenn nein, warum nicht ?

2.1. Ist eine Einsturzgefahr von Baukörpern auf dem Gelände gegeben ?

2.1.1  Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass die etwaige Einsturzgefahr nicht zu Schäden für dort illegal spielende Kinder, Jugendliche und sonstige Personen führt ?

2.2. Ist eine Gesundheitsgefahr im Falle eines Betretens, durch Wind und Wetter bzw. Brandschäden aufgrund gefährlicher faserhaltiger Materialien und deren Stäube gegeben ?

2.2.1  Liegen Untersuchungsergebnisse zur etwaigen lokalen Exposition von gefährlichen faserhaltigen Materialien vor ?

3.    Besteht für die Sicherung des Geländes nach BbgBO (z.B. Einzäunung) eine Zuständigkeit seitens der Kreisbehörden ?

3.1  Welche Kosten entstünden für eine Reparatur der Einzäunung (lt. Schreiben vom 11.06.08 sind „lediglich an fünf Stellen kleinere Löcher“) ?

4.    Erfolgten im Nachgang zum Schreiben vom 11.06.2008 weitere Begehungen durch die Bauaufsicht, das Umweltamt bzw. Gesundheitsamt ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnissen ?

5.    Welche Schritte werden Seitens der Kreisverwaltung unternommen, dass

5.1  die akut einsturzgefährdeten Bereiche  gesichert werden,

5.2  die noch vorhandenen gefährlichen Abfälle (z.B. Asbesthaltige Bremsscheiben, asbesthaltige Baumaterialien, Brandschutt) ordnungsgemäß entsorgt werden ?

5.3  das Gelände gegen Betreten durch Dritte (Kinder, Jugendliche etc.) dauerhaft gesichert wird.

5.4  Bis wann kann mit diesen Schritten gerechnet werden ?

5.5  Welche Kosten sind zu erwarten ?

6.  Wurden nach der Betriebsaufgabe der Firma Fath GmbH Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt ?

6.1  Wurden Untersuchungsergebnisse festgestellt, die eine Belastung des Bodeens und/oder Grundwassers ergeben haben ?

6.2  Welche Schadstoffe mit welcher Belastung im Boden bzw. Grundwasser wurden gefunden ?

6.3  Ist eine Belastung im Wasserschutzgebiet Kleinmachnow zu befürchten ? Wenn ja, welche Maßnahmen werden getroffen, damit eine weitere Ausbreitung der Schadstoffe nicht zu befürchten ist? ...

Erläuterung zur Anfrage:

Das Grundstück am Stahnsdorfer Damm ist seit ca. 1936 bis ca. 1998 zu gewerblichen Zwecken – insbesondere Instandsetzung von Bussen und LKW genutzt worden.
Nach der Wende wurde das Grundstück auf Antrag der Treuhand am 14.12.1992 der Fa. Fath GmbH überschrieben.

Von Hr. Klaus K. wurde die Fa. Fath erworben und dieser am 14.01.1993 als Geschäftsführer eingetragen. Die Firma Fath GmbH hat in 2000 Insolvenz angemeldet.
In Folge der Insolvenz der Fath GmbH mit Betriebsaufgabe bis ca. 2002 ist das ca. 35 000 m² große Grundstück seit Jahren dem Zerfall ausgesetzt.
Mehrere Versuche des Verkaufs bzw. der Zwangsversteigerung sind fruchtlos gewesen.

Es besteht der Verdacht von Boden- und Grundwasserverunreinigungen, die ggf. Auswirkungen im Wasserschutzgebiet von Kleinmachnow auf die Trinkwassergewinnung haben könnten.

Die Gebäude selbst stehen auch unter dem Verdacht auf Verwendung von Asbestbaumaterialien, sind teilweise einsturzgefährdet und stellen eine hohe Gefahrenlage dar. Mehrere Brände in den Jahren 2005 – 2007 haben weitere Gefahrenstellen ergeben.

Aufgrund der Beschädigung der Einzäunung und damit freien Zugänglichkeit des Geländes  wird dieses täglich von Jugendlichen der Region einschließlich Berlin als Abenteuerspielplatz und Sprayeroase genutzt.

Auf eine Anfrage der BIK e.V. aus 2008 wurden seitens der Gemeinde Kleinmachnow und des Landkreises eine Einzäunung und weitere Sicherungsmaßnahmen abgelehnt, obwohl in vielen Bereichen eine akute Einsturzgefahr und weitere Gefahren drohen und jedermann bekannt ist, dass dies ein beliebter Treffpunkt für Jugendliche ist.

Da der insolvente Eigentümer bisher nicht erkennbar tätig wurde und eine Sicherung des Geländes durch den Insolvenzverwalter nicht zu erwarten ist, ergeben sich die benannten Fragestellungen an die Verwaltung.

 
Goetz
Fraktionsvorsitzender


Anlage:
Fotodokumentation v. 01.03.2009
Antwort des Landrates v. 11.06.2008
Anfrage BIK e.V. an Landrat v. 25.05.2008
 
Fraktionsvertrag 13.03.2009

In der Fraktionssitzung am 12.3.2009 wurde die schon am Anfang der Legislaturperiode vereinbarte fraktionelle Zusammenarbeit mit den Partnern "Freie Demokratische Partei","Bürger für gute Lebensqualität in Kleinmachnow e.V." und "Bürger - Initiative-Teltow e.V." in einer Fraktionsvereinbarung besiegelt.

Den Text der Fraktionsvereinbarung können Sie hier downloaden.